BS.1 Laufen, Springen, Werfen

Im Bereich «Laufen, Springen, Werfen» wird ein Vierkampf mit einer Sprint-, einer Sprung- sowie einer Wurfdisziplin und einem 12-Minuten-Lauf absolviert. Die leichtathletischen Disziplinen bieten zudem eine gute Möglichkeit um seine eigenen Fortschritte zu beobachten und sich mit seinen persönlichen Möglichkeiten und Grenzen auseinander zusetzen.

Laufen, Springen, Werfen


  1. Zielsetzung Überprüfung der Bereiche Laufen, Springen und Werfen
  2. Durchführung
    Die verschiedenen Disziplinen können im Rahmen des Unterrichts oder an einem Schulsporttag geprüft werden. Es ist obligatorisch je eine Wurf-, Sprung-, Sprint- und Ausdauerlaufdisziplin zu absolvieren:
    Wurfdisziplinen
    Ballwurf Ball 200gr
    mind. 3 Versuche
    Kugelstossen       Mädchen 3kg, Knaben 4kg
    mind. 3 Vesuche, Ring nach hinten verlassen
    Speerwurf Mädchen 400gr, Knaben 600gr
    mind. 3 Versuche

    Sprungdisziplinen
    Hochsprung einbeiniger Absprung
    mind. 6 Versuche, nach 3 gerissenen Versuchen in Folge out
    Weitsprung
     
    Zonenabsprung
    mind. 3 Versuche

    Sprintdisziplinen
    60m-Lauf  
    80m-Lauf  

    Ausdauerdisziplinen
    12min-Lauf
    in der Halle
     
    12min-Lauf
    im Freien
    Unterteilung in 20- oder 25m Abschnitte
  3. Wertung
    Ein Bewertungsraster und eine mögliche Notentabelle stehen im Downloadbereich zur Verfügung. Diese und weitere Ergebnisse bitte in der "Resultatmappe Sportprüfung" eintragen. Das Dokument kann hier heruntergeladen werden.

so stehts im Lehrplan Volksschule:

Die Schülerinnen und Schüler können …
  • «wichtige Merkmale der Schnelllauftechnik (nennen und) anwenden» BS.1.A.1 1d (weiterführend aus dem 2. Zyklus)
  • «während einer längeren Laufbelastung die Laufgeschwindigkeit anpassen» BS.1.A.1 2d (weiterführend aus dem 2. Zyklus)
  • «wichtige Merkmale der Weitsprungtechnik anwenden» BS.1.B.1 2f
  • «wichtige Merkmale einer Hochsprungtechnik anwenden» BS.1.B.1 3f
  • «wichtige Merkmale der Wurftechnik (mit 5-Schrittanlauf nennen und) anwenden» BS.1.B.1 1e